Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Marketinginstrumente im Tourismus- und Gastgewerbe entwickelt. Doch die Ära der allgemeinen und unbewiesenen Umweltversprechen neigt sich dem Ende zu. Die Europäische Union hat strenge Regeln zur Bekämpfung von Greenwashing in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben verabschiedet.
Für Immobilienverwalter, Hoteldirektoren und Hotelmanager ist die Einhaltung der Vorschriften nicht mehr nur eine Frage des guten Rufs, sondern eine konkrete regulatorische Verpflichtung.
Schluss mit generischen Werbeaussagen: Was die Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet
Themenverzeichnis
Die neue Richtlinie (EU) 2024/825 ändert die Bestimmungen gegen unlautere Geschäftspraktiken, indem sie strenge Grenzen für die Verwendung von Umweltversprechen festlegt.
Bislang haben viele Hotels ihre Nachhaltigkeit mit Slogans wie „umweltfreundlicher Aufenthalt “ , „Null-Emissionen-Hotel“ oder „grünes Hotel “ beworben und sich dabei oft auf minimale Maßnahmen beschränkt (wie beispielsweise die einfache Aufforderung an die Gäste, Handtücher wiederzuverwenden). Mit der neuen europäischen Verordnung sind diese allgemeinen Aussagen auf offiziellen Webseiten, Buchungsportalen und Online-Reisebüros ausdrücklich verboten, sofern sie nicht durch nachweisbare Umweltergebnisse oder ein anerkanntes Zertifizierungssystem belegt werden.
Sanktionswürdige Praktiken im Incoming-Tourismus:
Selbstzertifizierung ohne Überprüfung: Sich selbst unabhängig erstellte „grüne“ Abzeichen oder Öko-Labels ohne Überprüfung durch Dritte zu verleihen.
Behauptung der Klimaneutralität: Die Behauptung, ein Aufenthalt habe eine „klimaneutrale Auswirkung“, die ausschließlich auf CO2- Kompensationen beruht.
Allgemeine oder irreführende Informationen: Verwendung von Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „Öko“, ohne anzugeben, auf welchen Bereich der Immobilienverwaltung sie sich beziehen.
Die Richtlinie für grüne Werbeaussagen und die Zertifizierung durch Dritte
Vervollständigt wird der Rechtsrahmen durch die Richtlinie über grüne Angaben (KOM/2023/166), die die praktischen Methoden definiert, mit denen Unternehmen ihre Umweltangaben belegen müssen.
Bevor eine Beherbergungseinrichtung eine umweltfreundliche Aussage auf ihren Vertriebskanälen oder in Werbekampagnen veröffentlichen kann, muss sie diese Aussage einer Vorprüfung durch eine akkreditierte, unabhängige Stelle unterziehen.
Offizielle Zertifizierungen für den Gastgewerbesektor
Um ihr Umweltengagement weiterhin glaubwürdig zu kommunizieren, müssen Hotels und andere Einrichtungen auf offizielle und international anerkannte Zertifizierungsstandards zurückgreifen:
EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe: Das Umweltzeichen der Europäischen Union speziell für den Tourismus.
GSTC (Global Sustainable Tourism Council): Der globale Standard für nachhaltigen Tourismus, der insbesondere von internationalen Kunden geschätzt wird.
ISO 14001: Der internationale Standard für Umweltmanagement, angewendet auf Anlagenprozesse.
Die Auswirkungen auf Direktbuchungen und den Zugang zu Bankkrediten
Die Einhaltung der neuen EU-Vorschriften ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern wirkt sich auch direkt auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens aus:
Vertrauen in Direktbuchungen: Die Reservierung eines freien Platzes und die Hervorhebung offizieller Zertifizierungen auf Ihrer Website vermitteln Reisenden Transparenz und erhöhen die Konversionsrate von Direktbuchungen.
Zugang zu ESG-Finanzierung: Kreditgeber und Investoren bewerten die Nachhaltigkeit von Hotels anhand von ESG-Indikatoren ( Umwelt, Soziales, Unternehmensführung ). Hotels mit externen Berichten und Zertifizierungen erhalten leichteren Zugang zu günstigen Konditionen ( leistungsbezogene Kredite ) für Renovierungen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wie Sie Ihre Unterkunft vorbereiten
Um Verwaltungsstrafen zu vermeiden und die europäischen Vorschriften einzuhalten, empfiehlt es sich, für Ihre Organisation einen festgelegten operativen Weg zu verfolgen:
Überprüfung der Kommunikationskanäle: Entfernen Sie allgemeine Formulierungen und unbegründete Behauptungen von Ihrer Website, Ihren Broschüren und Ihren Social-Media-Profilen.
Wirkungsanalyse: Berechnung des ökologischen Fußabdrucks der Anlage (Wasserverbrauch, Energieverbrauch, Abfallmanagement).
Beginn des Zertifizierungsprozesses: Wählen Sie ein anerkanntes System (EU-Umweltzeichen, GSTC), um die angewandten Praktiken zu bestätigen.
Mitarbeiterschulung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Team die erreichten Nachhaltigkeitsziele versteht, damit es diese den Gästen effektiv vermitteln kann.
Den vollständigen Text der europäischen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken und den Verbraucherschutz können Sie in der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments über EUR-Lex einsehen.
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