Unterstützung für Gastronomiebetriebe in der Region Kampanien

Vorteile der neuen Regeln
Vorteile der neuen Regeln

Unterstützung für Gastronomiebetriebe in der Region Kampanien

Es ist ein Maß vorgesehen Unterstützung der Hospitality-Aktivitäten von Region Kampanien.

Zu den verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung zählen u. a einmaliger, nicht rückzahlbarer Bonus für Unternehmen im Tourismussektor Kampanien.

Die durch die Covid-19-Pandemie verursachte Post-Lockdown-Krise hat italienische Unternehmen in die Knie gezwungen, insbesondere für Unternehmen im Gastgewerbe war der Neustart schwierig.

Die Krise hat es besonders getroffen Unternehmen in der Region Kampanien, die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits einen Wettbewerbsrückstand aufweisen.

La Umsatzeinbußen und die vielen Kosten zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen haben sie zusätzlich belastet.

Aus diesem Grund parallel zu andere Unterstützungsmaßnahmen organisiert von der Region Kampanien, a einmaliger Bonus für Unternehmen der Tourismusbranche.

Ziel der Prämie ist es, den Tourismussektor in dieser Notphase zu unterstützen, z die sozioökonomischen Auswirkungen abmildern die sich aus der Unterbrechung der Produktionstätigkeit ergeben.

Unterstützung für Gastgewerbeaktivitäten in der Region Kampanien: Begünstigte

Unterstützung für Gastronomiebetriebe
Unterstützung für Gastronomiebetriebe

Die Prämien wurden nach den Kategorien und Arten der begünstigten Unterbringungseinrichtungen geordnet.

Kategorie Hotels und ähnliche Strukturen: 2.000 Euro für Hotels und Motels der 1- und 2-Sterne-Klassifizierung. 4.000 Euro für 3-Sterne-Strukturen, 7.000 Euro für 4-Sterne-, 5-Sterne- und 5-Sterne-Luxus-Strukturen.

Kategorie der Campingplätze und der für Wohnmobile und Wohnwagen ausgestatteten Bereiche: 2.000 Euro für 1 und 2 Sterne, 3.000 Euro für 3 Sterne und 5.000 Euro für 4 Sterne.

Kategorie der Ferienunterkünfte und sonstigen Kurzzeitunterkünfte: 2.000 Euro für Gästehäuser, Unternehmerhäuser und -wohnungen, Herbergen, Ordenshäuser, Berghütten und ländliche Residenzen.

Sie wurden auch arrangiert 2.000 Euro für Reisebüros, Reiseveranstalter und andere Buchungsdienste wie Reiseführer und Reiseleiter, für Strände und Badeeinrichtungen.

Der Beitrag wird auf der Grundlage von gezahlt ein konkreter Antrag des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens auf der speziellen Plattform.

Die Beiträge sind nicht mit denen vereinbar, die bereits in Anwendung des gewährt wurden DGR n. 172/2020.

Mit einer Bestimmung der Generaldirektion für Kulturpolitik und Tourismus wird die Bekanntmachung, in der sie aufgeführt sind, genehmigt Einzelheiten, Anforderungen und Modalitäten der Antragseinreichung die durch einen computergestützten Prozess erfasst werden.

Le finanzielle Mittel zugewiesen betragen 23.867.000.000 Euro.